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   BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80, 1 CB 83.79   

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BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80, 1 CB 83.79 (https://dejure.org/1980,3881)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1980 - 9 CB 5.80, 1 CB 83.79 (https://dejure.org/1980,3881)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1980 - 9 CB 5.80, 1 CB 83.79 (https://dejure.org/1980,3881)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen § 122 Abs. 2 VwGO (§ 108 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO) ist ersichtlich irrtümlich angeführt; zur Begründung von Beschlüssen vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15] und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - von vornherein aus.
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477

    Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer

    Dies folgt schon aus der Verwendung der Konjunktion "zumal", mit der nach üblichem Sprachgebrauch ein zusätzlicher Sachgrund angeführt wird, der den primären Grund einer Aussage lediglich verstärken soll (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.1980 - 9 CB 5/80, 1 CB 83/79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen § 122 Abs. 2 VwGO (§ 108 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO sind ersichtlich irrtümlich angeführt; zur Begründung von Beschlüssen vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15] und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 -) von vornherein aus.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Entlastungsgesetz

    Die Übernahme der Gründe des erstinstanzlichen Urteils muß das Berufungsgericht ausdrücklich angeben (vgl. Urteile vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 u.a. - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 4 B 920/22

    Anforderungen an die Begründung der Beschlüsse des vorläufigen Rechtsschutzes

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.6.2008 - 10 B 149.07 -, juris, Rn. 3, sowie Urteile vom 4.10.1999 - 6 C 31.98 -, BVerwGE 109, 336 = juris, Rn. 27, und vom 22.7.1980 - 9 CB 5.80 u. a. -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
    Insbesondere müssen Beschlüsse, durch die über eine Berufung entschieden wird, erkennen lassen, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgeblich gewesen sind (vgl. Urteil vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15); namentlich muß im Hinblick auf die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) klar sein, von welchen tatsächlichen Feststellungen das Gericht ausgeht.
  • BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Geldleistungen wegen

    Die Frage, ob die Begründung des angefochtenen Beschlusses insoweit den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG sowie des § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt (vgl. dazu Urteil vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15 S. 5 ; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9 f.), wirft die Beschwerde nicht auf.
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